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Bürgerinformationsdienst Braunkohle

“Boden, Geologie und Wasser” für das RHEINISCHE REVIER

 


Revierbericht der RWE Power AG

“Bericht über die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung durch die
Entwässerungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus”

Im Umfeld bergbaulicher Betriebe kann es zu Schäden an den Liegenschaften der dort lebenden Menschen kommen. Um eine fundierte Beurteilung durchführen zu können, ob ein Bauwerksschaden tatsächlich auf bergbauliche Aktivitäten zurückzuführen ist, müssen vielfältige Informationen gesichtet und bewertet werden.

Eine wesentliche Grundlage für die Entstehung eines Bergschadens ist die Beeinflussung der Grundwassersituation im entsprechenden Suchraum. Einen umfassenden Überblick hierüber gibt der so genannte Revierbericht, den die RWE Power AG aufgrund von behördlichen Bescheidauflagen (sog. Sammelbescheid) der Bezirksregierung Arnsberg regelmäßig aktualisiert und an folgende Behörden und Dienststellen verteilt

  • Bezirksregierung Arnsberg
  • MKULNV
  • MWEIMH
  • Bezirksregierung Düsseldorf
  • Bezirksregierung Köln
  • LANUV
  • Geologischer Dienst NRW
  • Kreis Aachen
  • Kreis Düren
  • Kreis Euskirchen
  • Kreis Heinsberg
  • Kreis Viersen
  • Rhein-Erft-Kreis
  • Rhein-Kreis Neuss
  • Stadt Aachen
  • Stadt Mönchengladbach
  • Erftverband

Der Revierbericht umfasst neben einem Textband auch detaillierte Karten zu Pegelstandorten, Grundwasserabsenkungen in den Grundwasserleitern und Störungslinien. Betroffene, Gutachter und Sachverständige haben ein berechtigtes Interesse, im Zuge einer Bergschadensprüfung‚ Einsicht in den Revierbericht zu erhalten. Sie können bei den o.g. Behörden eine Einsichtnahme nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes oder des Informationsfreiheitsgesetz vornehmen. Hierzu hat die RWE Power AG den Dienststellen die Freigabe erteilt, bei Bergschadensanfragen Einsichtnahmen zu gestatten und Abschriften, Kopien oder sonstige Aufzeichnungen von den Unterlagen anzufertigen. Da die von der RWE Power AG vorgelegten Konstruktionen für Fachbehörden erstellt werden aber auch von Nicht-Fachleuten eingesehen werden, gibt die Verfasserin folgende „Begleit-Information“  für die Sichtung und Interpretation der Konstruktionen:

  • Der Revierbericht wird aufgrund von behördlich festgesetzten Auflagen angefertigt. In diesen Auflagen sind unter anderem Inhalt und Turnus des Berichtes festgelegt.
  • Der Empfängerkreis des Revierberichtes sind Fachbehörden, die sich mit wasserwirtschaftlichen Fragen befassen. Der Bericht wird demzufolge für Fachleute erstellt und kann daher nicht den Anspruch erheben, allgemeinverständlich zu sein.
  • Ziel des Berichtes ist es, einen großräumigen Überblick über die aktuelle Situation der Grundwasserstände und des Sümpfungseinflusses im gesamten Rheinischen Braunkohlenrevier zu geben. Für kleinräumige Fragestellungen sind folglich in aller Regel tiefer gehende Detailauswertungen erforderlich.
  • Für Rückfragen steht Ihnen die RWE Power AG unter den Mail-Adressen wasserwirtschaft@rwe.com oder bergschaden@rwe.com zur Verfügung.
  • Alternativ können die Empfänger des Revierberichtes ebenfalls zu Rate gezogen werden.
     

Im Sinne der Transparenzinitiative können zudem die jeweils aktuellen wasserwirtschaftlichen Konstruktionen der Hauptgrundwasserleiter des Revierberichts über die Internetseite von RWE eingesehen werden. Die Kartendarstellungen (PDF-Download) werden von einem erläuternden Textbeitrag begleitet. www.rwe.com/wasserwirtschaft

 


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