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Bürgerinformationsdienst Braunkohle

“Boden, Geologie und Wasser” für das RHEINISCHE REVIER

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TECHNISCHE VORPRÜFUNG
 

Im Rahmen einer so genannten Gesamtmitgliedschaft braunkohlebetroffener Gebietskörperschaften des Rheinlandes (GMB) im Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V. (VBHG) besteht für Grundstückseigentümer die Möglichkeit einer sog. Technischen Vorprüfung (TVP)  bei einem Verdacht auf einen Bergschaden. Das den Sachanforderungen variabel anpassbare Sondermitgliedschaftsmodell besteht seit 1987 und zur Überblicksgewinnung waren anfangs bis zu 37 rheinische Kreise/Kommunen direkt eingebunden, dauerhaft und aktuell 22/21.

Die technische Ersteinschätzung eines als vermuteter Bergschaden gemeldeten Gebäudeschadens erfolgt laut VBHG anhand einer Inaugenscheinnahme des Schadensbildes durch einen Bergschadenssachverständigen des Verbandes und mit vorangehender Einbeziehung markscheiderisch-hydrogeologischer Auswertung bekannter Grundwasserdaten. Tätig werden organisationszugehörige Teams, im Rahmen von TVPen jeweils bestehend aus einem Markscheider, einem Bauingenieur/Architekt und bedarfsweise einem Vermessungsfachmann.

Die Anforderung einer TVP kann formlos bei der Gemeindeverwaltung erfolgen; ersatzweise auch direkt beim VBHG. Formal wichtig ist die Beteiligung der Kommune am o. g. Kooperationsmodell. Grundeigentümer sollten daher bei ihrer Verwaltung gezielt nachfragen.

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