Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Braun- und Steinkohle im Rheinischen Revier
Auch für den von der RAG AG zu vertretenden Bereich des Steinkohlenbergbaus, zu dem auch der von der EBV GmbH zu vertretende Steinkohlenbergbau im Bereich des Rheinischen Reviers gehört, ist die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für die Beilegung einzelfallbezogener Streitigkeiten organisiert worden. Sie finden die Webadressen der Schlichtungsstellen im Bereich “Datenquellen”. Zwischen der EBV GmbH für den Bereich des ehemaligen Steinkohlenbergbaus und der RWE Power AG für den Bereich des aktiven Braunkohlentagebaus ist, bezogen auf das Rheinische Revier, eine Abgrenzungskarte über die Zuständigkeiten der Schlichtungsstelle Steinkohle einerseits und der Schlichtungsstelle Braunkohle anderseits entwickelt und festgelegt worden.
Über den diesen Link gelangen Sie zur Seite der Schlichtungsstelle Steinkohle und dort zu einer Karte mit einer Darstellung der räumlichen Zuständigkeitsbereiche inklusive Erläuterung.
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